Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 1605 BGB
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.01.2001 - Aktenzeichen 14 WF 180/00
DRsp Nr. 2002/6273
Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 1605BGB
Sind dem Kind, das einen Elternteil auf Auskunft zur Berechnung seines Unterhaltsanspruchs in Anspruch nimmt, die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des in Anspruch Genommenen bekannt und verfügt es neben seiner Ausbildungsvergütung über eine Halbwaisenrente und das Kindergeld, so dass insgesamt ein Einkommen in Höhe des Regelsatzes der Unterhaltsleitlinien erzielt wird (hier: 1.020 DM ), so fehlt es einer materiellrechtlichen Grundlage für einen Auskunftsanspruch.