Streitig ist, ob die beklagte Agentur für Arbeit - Familienkasse - zu Recht gegenüber der Klägerin (Klin.) ab November 2001 die Festsetzung des Kindergeldes für die Söhne (A.), geb. am 31.01.1993, und (M.), geb. am 16.02.1995, aufgehoben hat.
Die Klin. ist Deutsche. Sie ist seit dem 15.06.1994 mit dem aus Pakistan stammenden (H.) verheiratet. H. ist Muslime. Er hat die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.
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