LG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen 60 T 3077/99
AG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen XVI 31/98
Weitere Beschwerde eines Inhaftierten zu Protokoll des Amtsgerichts des Haftortes
BayObLG, Beschluss vom 22.01.2001 - Aktenzeichen 1Z BR 89/00
DRsp Nr. 2001/12576
Weitere Beschwerde eines Inhaftierten zu Protokoll des Amtsgerichts des Haftortes
»Unter Beachtung der Rechtsentwicklung seit der Entscheidung vom 7.1.1965 (BayObLGZ 1965, 2) legt der Senat § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG einschränkend dahin aus, dass ein in Haft befindlicher Beteiligter generell auch zu Protokoll des Amtsgerichts des Haftorts weitere Beschwerde einlegen kann (Vorlage an den BGH gemäß § 28 Abs. 2FGG im Hinblick auf BGH NJW 1965, 1182).«