Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Kleve vom 23.06.2009 – 4 F 80/09 – aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Streitwert: 12.950,00 €
Die zulässige Berufung des Antragstellers, mit der er hilfsweise Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung begehrt, hat Erfolg.
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