VGH Bayern - Urteil vom 30.03.1993 (3 B 92.2829) - DRsp Nr. 1994/13904
VGH Bayern, Urteil vom 30.03.1993 - Aktenzeichen 3 B 92.2829
DRsp Nr. 1994/13904
Es ist auch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß Beihilfe für die Kosten einer In-Vitro-Fertilisation nur Ehefrauen, hingegen nicht den in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Frauen gewährt wird.