Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Tecklenburg vom 15. September 2009 wird zurückgewiesen.
I.
Wegen des Sachverhaltes wird Bezug genommen auf die Darstellung in der angefochtenen Entscheidung.
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Antragsgegnerin und Kindesmutter.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|