I.
Die Beschwerdeführerin ist die Berufsbetreuerin des mittellosen Betroffenen. Im Betreuerbestellungsverfahren führte das Amtsgericht am 11.9.2000 eine mündliche Anhörung des Betroffenen durch. Auf ausdrückliche Ladung seitens des Amtsgerichts nahm daran die Beschwerdeführerin teil und führte im Anschluß mit dem Betroffenen ein "Erstgespräch". Danach, aber noch am gleichen Tage bestellte das Amtsgericht die Beschwerdeführerin als Betreuerin für den Betroffenen. Der Beschluss wurde am 12.9.2000 an die Betreuerin abgesandt.
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