An das Amtsgericht ... - Familiengericht -
...
In dem Scheidungsverfahren ...
teile ich für die von mir vertretene Ehefrau mit, dass sich die Ehegatten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG vor dem Notar (§ 7 VersAusglG) darauf geeinigt haben, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig zu verzichten. Der Versorgungsausgleich ist daher gem. § 6 Abs. 2 VersAusglG, § 224 Abs. 3 FamFG auszuschließen.
Es wird um kurzfristige Anberaumung eines Scheidungstermins gebeten. Sollte das Gericht ausnahmsweise Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Vereinbarung haben, wird um einen erläuternden richterlichen Hinweis gebeten.
- Anlage: Kopie der notariellen Vereinbarung
... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|