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2002
Sonstige
OLG
OLG Stuttgart
OLG Stuttgart - Beschluss vom 28.01.2002
15 WF 16/02
Normen:
BGB
§
1565
Abs.
2
;
Fundstellen:
DRsp I(169)379b
FamRZ 2002, 1342
Unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB
OLG Stuttgart,
Beschluss
vom 28.01.2002
- Aktenzeichen 15 WF 16/02
DRsp Nr. 2003/16566
Unzumutbare Härte im Sinne des §
1565
Abs.
2
BGB
Kriterien für die Annahme einer unzumutbaren Härte im Sinne des §
1565
Abs.
2
BGB
bei Verletzung der ehelichen Treuepflicht durch den Antragsgegner.
Normenkette:
BGB
§
1565
Abs.
2
;
Fundstellen
DRsp I(169)379b
FamRZ 2002, 1342
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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