I.
Der Beteiligte zu 1) ist der überlebende Ehegatte der Erblasserin, die Beteiligten zu 2) und 3) sind die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder.
Die Ehegatten errichteten am 17.08.1968 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament mit folgendem Wortlaut:
"Als unsere Erben setzen wird ein:
a) den überlebenden Ehegatten
b) unsere Tochter Andrea und unseren Sohn E und zwar:
den überlebenden Ehegatten als Vollerben, die Kinder als Nacherben je zur Hälfte.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|