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2002
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.02.2002
9 WF 5/02
Normen:
BGB
§
1580
§
1605
Abs.
2
;
Fundstellen:
FuR 2002, 538
Sperrfrist bei erstmaliger Geltendmachung nachehelichen Unterhalts
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 13.02.2002
- Aktenzeichen 9 WF 5/02
DRsp Nr. 2004/8990
Sperrfrist bei erstmaliger Geltendmachung nachehelichen Unterhalts
Wird erstmalig nachehelicher Unterhalt geltend gemacht, so gilt die Sperrfrist des §
1605
Abs.
2
BGB
nicht.
Normenkette:
BGB
§
1580
§
1605
Abs.
2
;
Fundstellen
FuR 2002, 538
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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