I. Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nienburg vom 22. Dezember 2023 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
Der am 31. März 2006 geborene V sowie der am 2. Januar 2010 geborene M sind aus der Ehe der weiteren Beteiligten zu 1 und 2 hervorgegangen.
Aus dem beim Amtsgericht Nienburg bezüglich des Kindes M laufenden Sorgerechtsverfahren (Az.:
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