LG Münster, vom 05.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 545/02
AG Münster, vom 11.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 27 XVI 2/02
Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption
OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2003 - Aktenzeichen 15 W 406/02
DRsp Nr. 2003/5962
Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption
Besteht zwischen den Adoptionsbeteiligten ein der natürlichen Generationenfolge entsprechender Altersunterschied, so kann das ernsthafte Motiv der Annehmenden, für einen jungen Mann aus einer ihr langjährig befreundeten ausländischen Familie eine dauerhafte Verantwortung zu übernehmen, um dem Anzunehmenden eine berufliche Ausbildung in Deutschland zu ermöglichen, für die Erwartung der Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses sprechen.