I.
Die Antragstellerin hat am 7. Juli 1983 mit T. P. die Ehe geschlossen. Diese Ehe ist mit Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe, Az. : 3 F ...., das am 20.5.1997 rechtskräftig wurde, nach griechischem Recht geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde nicht durchgeführt.
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