Auf die Beschwerde der Kläger wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lebach vom 21. Dezember 2009 - 2 F 340/09 UEUK - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Lebach zurückverwiesen.
I. Die Klägerin nimmt den Beklagten in dem Verfahren 2 F 340/09 UEUK des Amtsgerichts - Familiengericht - Lebach auf Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt in Anspruch.
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