I. Die Antragstellerin begehrt Prozeßkostenhilfe für den Entwurf einer Klage, mit der sie von dem Antragsgegner, ihrem getrennt lebenden Ehemann, einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 1.079,-- DM für die Zeit ab Juli 1994 beanspruchen will. Die Antragstellerin bezieht seit dem 28.03.1994 Sozialhilfe, die sich seit dem 01.06.1994 auf monatlich 1.088,-- DM beläuft. Die Sozialhilfe wird der Antragstellerin gemäß §
Durch den angefochtenen Beschluß, auf den ergänzend verwiesen wird, hat das
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