OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.03.2001
1 WF 203/00
Normen:
ZPO § 117 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
AG Weilburg, - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 971/98

PKH, fehlende Belege; PKH, Hinweispflicht

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.03.2001 - Aktenzeichen 1 WF 203/00

DRsp Nr. 2002/10814

PKH, fehlende Belege; PKH, Hinweispflicht

»Die nach § 117 Abs. 2 ZPO vorzulegenden Unterlagen können jedoch grundsätzlich nicht nach Abschluß des Verfahrens nachgereicht werden. Fehlen solche Belege, so obliegt es zwar dem Gericht, auf einen ordnungsgemäßen Prozeßkostenhilfeantrag hinzuwirken (vgl. OLG München, FamRZ 1998, 631). Ein solcher Hinweis des Gerichts war jedoch im vorliegenden Fall entbehrlich, da der Beschwerdeführer selbst die Unvollständigkeit seines Antrags bemerkt und die Nachreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angekündigt hatte.«

Normenkette:

ZPO § 117 Abs. 2 ;

Gründe: