Das Amtsgericht hat den Versorgungsausgleich im Scheidungsurteil entschieden. Hiergegen hat der Kommunale Versorgungsverband Sachsen-Anhalt form- und fristgerecht das Rechtsmittel nach §
Vorbemerkung: Das Ende der Ehezeit liegt vor der Währungsumstellung. Aus diesem Grund werden die Anrechte in DM bewertet und alle Rechenoperationen auf DM-Basis durchgeführt. Die Ergebnisse und Teilergebnisse werden in Euro wiedergegeben.
Ausgehend von den - richtigen - Ermittlungen des Amtsgerichtes ergibt sich unter Zugrundelegung dieser Werte folgende Bilanz:
Die Parteien haben in der Ehezeit vom 01.03.1988 bis 30.06.2001 folgende Anrechte erworben:
a) die am 12.07.1961 geborene Antragstellerin:
Zusatzversorgung, monatlich 39,26 DM, statisch, Ges. Rentenvers. (Ost), monatlich 700,38 DM, angleichungsdynamisch,
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