OLG Hamm - Urteil vom 24.01.1995 (13 UF 456/94) - DRsp Nr. 1995/7650
OLG Hamm, Urteil vom 24.01.1995 - Aktenzeichen 13 UF 456/94
DRsp Nr. 1995/7650
1. Bezieht ein Unterhaltsberechtigter Sozialhilfe, so hat das Gericht auf die Bedenken gegen die Aktivlegitimation des auf Unterhalt klagenden Berechtigten hinzuweisen, um dem Kläger Gelegenheit zu geben, sachdienliche Anträge zu stellen oder eine Rückabtretung des Sozialhilfeträgers vorzulegen.2. Dies gilt um so mehr, wenn das Gericht in Kenntnis der Sachlage Prozeßkostenhilfe für den Kläger bewilligt hatte.