OLG Hamm - Beschluß vom 16.09.1992 (10 WF 433/92) - DRsp Nr. 1995/2664
OLG Hamm, Beschluß vom 16.09.1992 - Aktenzeichen 10 WF 433/92
DRsp Nr. 1995/2664
Der Regelstreitwert des Sorgerechtsverfahrens von zur Zeit 5000,00 DM gilt auch dann, wenn über das Sorgerecht für mehrere Kinder zu entscheiden ist. Etwas anderes kommt höchstens dann in Frage, wenn Mehrarbeit für Gericht oder Anwälte angefallen ist.