OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 18.07.1996 (1 WF 65/96) - DRsp Nr. 1997/4393
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 18.07.1996 - Aktenzeichen 1 WF 65/96
DRsp Nr. 1997/4393
Ein volljähriges Kind ist auch dann nicht im Rahmen einer Abänderungsklage daran gehindert, die mittlerweile eingetretene Volljährigkeit bedarfserhöhend geltend zu machen, wenn der Eintritt der Volljährigkeit nur wenige Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozeß eingetreten ist.