LG Münster - Beschluß vom 15.02.2001 (5 T 147/01) - DRsp Nr. 2002/6326
LG Münster, Beschluß vom 15.02.2001 - Aktenzeichen 5 T 147/01
DRsp Nr. 2002/6326
Sind die Eltern des Betreuten ausdrücklich gemeinsam zu seinem Betreuerbestellt worden, können sie den Aufwandsentschädigungsanspruch nach § 1835aBGB nur einmal gemeinsam beanspruchen.