LG Koblenz - Beschluß vom 18.01.1999 (2 T 555/98) - DRsp Nr. 1999/9859
LG Koblenz, Beschluß vom 18.01.1999 - Aktenzeichen 2 T 555/98
DRsp Nr. 1999/9859
Maßgeblich für die Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten ist weder der Zeitpunkt der Einreichung des Vergütungsantrages noch der der erstinstanzlichen Entscheidung über die Bewilligung der Vergütung, sondern der Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung und die dann geltende Fassung der Gesetze.