Begründung:
Die Ehe der Parteien wurde durch Urteil vom 15.10.2002 geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt. Die BfA hat form- und fristgerecht Beschwerde nach §
Das Ende der Ehezeit liegt vor der Währungsumstellung. Aus diesem Grund werden die Anrechte in DM bewertet und alle Rechenoperationen auf DM-Basis durchgeführt. Die Ergebnisse und Teilergebnisse werden in Euro wiedergegeben.
Die Parteien haben in der Ehezeit vom 01.12.1988 bis 31.10.2001 folgende Anrechte erworben:
a) der am 24.10.1963 geborene Antragsgegner:
Ges. Rentenversicherung, monatlich 536,71 DM, volldynamisch,
Ges. Rentenvers. (Ost), monatlich 69,56 DM, angleichungsdynamisch,
b) die am 20.01.1968 geborene Antragstellerin:
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