Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht dem Beklagten im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, an die Klägerin einen Prozesskostenvorschuss für das von ihr eingeleitete Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft zu zahlen. Die hiergegen gerichtete, nicht näher begründete Beschwerde des Beklagten ist als einfache Beschwerde gemäß §
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|