OLG Celle - Beschluss vom 11.06.2024
17 UF 204/23
Normen:
FamFG § 238; FamFG § 241; HUÜ 2007 Art. 23; BGB § 1610; BGB § 812;
Vorinstanzen:
AG Celle, vom 09.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 43 F 45046/22

Kindesunterhalt; Abänderung kalifornisches Unterhaltsurteil; Statutenwechsel; Mehrbedarf; Rückzahlung überzahlten Unterhalts; Abänderung eines kalifornischen Unterhaltsurteils trotz fehlender Vollstreckbarerklärung; Statutenwechsel als Abänderungsgrund

OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2024 - Aktenzeichen 17 UF 204/23

DRsp Nr. 2024/9379

Kindesunterhalt; Abänderung kalifornisches Unterhaltsurteil; Statutenwechsel; Mehrbedarf; Rückzahlung überzahlten Unterhalts; Abänderung eines kalifornischen Unterhaltsurteils trotz fehlender Vollstreckbarerklärung; Statutenwechsel als Abänderungsgrund

Ein im Inland anerkennungsfähiges Urteil eines US-Gerichts unterliegt der Abänderung durch das aufgrund des Aufenthaltes der Kinder zuständige Familiengericht (BGH FamRZ 1983, 806, FamRZ 2015, 479). Die Abänderung einer unter den Eltern ergangenen Entscheidung eines kalifornischen Gerichts über "child support" ist im Inland gegenüber den Kindern zu verfolgen. Der Wechsel des Unterhaltsstatutes begründet die Abänderung, bei der der Unterhalt nach dem nunmehr anwendbaren Recht neu festzusetzen ist, soweit nicht der Vertrauensschutz im Einzelfall Abweichungen gebietet (Anschluss OLG Hamm FamRZ 2018, 29). Für die Rückzahlung überzahlten Kindesunterhalts haften die Kinder teilschuldnerisch, im Zweifel zu gleichen Anteilen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 9. November 2023 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels geändert. Die Entscheidung des Superior Court of California, County of El Dorado, USA vom 27. Februar 2020 (xxxxxx, xxxx) wird dahingehend abgeändert, dass der zu zahlende Unterhalt

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