Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein bisheriger Unterhaltstitel auf dynamisierten Unterhalt nach Artikel 5 § 3KindUG umgestellt werden kann.
Normenkette:
KindUG Art. 5 § 3 Abs. 1 ;
Gründe:
Der Antragsteller hat beantragt, gemäß Art. 5 § 3 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kindesunterhaltsgesetz-KindUG) den Vollstreckungstitel dahin abzuändern, dass ab 01.08.1999 107 % des Regelbetrages nach der jeweils geltenden Regelbetrag-Verordnung der jeweiligen Altersstufe monatlich abzüglich des anteiligen Kindergeldes in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen sind.
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