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2003
Sonstige
OLG
OLG Naumburg
OLG Naumburg - Beschluss vom 19.01.2003
8 W 1/03
Normen:
ZPO
§
115
;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2003, 441
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen
9 O 2374/02
Kindergeld als anrechenbares Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe
OLG Naumburg,
Beschluss
vom 19.01.2003
- Aktenzeichen 8 W 1/03
DRsp Nr. 2004/19853
Kindergeld als anrechenbares Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Kindergeld ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe als Einkommen anzurechnen.
Normenkette:
ZPO
§
115
;
Vorinstanz: LG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen
9 O 2374/02
Fundstellen
OLGReport-Naumburg 2003, 441
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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