Der Kläger (Kl.) ist Landesbediensteter und Vater der am 13. Januar 1984 geborenen Tochter ... sowie des am 05. März 1982 geborenen Sohnes ..., der bis zum 14. Februar 2003 Zivildienstleistender und anschließend arbeitsunfähig erkrankt war. Dieser erhielt Krankengeld in Höhe von insgesamt 2917, 85 EUR. Vom 06. Mai bis 30. September 2003 arbeitete der Sohn bei der Firma D. GmbH & Co. KG in ..., von der er insgesamt einen Bruttoarbeitslohn von 8239, 88 EUR bezog. Seit dem Wintersemester 2003 studiert er Physik an der Universität ...
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