Die Parteien, die beide die jordanische Staatsangehörigkeit besitzen, haben am 09.01.1992 die Ehe geschlossen. Seit dem Januar 1999 leben sie getrennt. Über die Gründe, die zur Trennung führten, besteht zwischen ihnen Streit.
Das Familiengericht hat mit dem angefochtenen Urteil den Scheidungsantrag der Antragstellerin abgewiesen. Zur Begründung wird in dem Urteil ausgeführt, die Scheidungsvoraussetzungen nach jordanischem Recht lägen nicht vor. Eine Scheidung nach deutschem Recht wird in dem Urteil abgelehnt, weil eine Zerrüttung der Ehe nicht habe festgestellt werden können.
Gegen dieses Urteil hat die Antragstellerin Berufung eingelegt, mit der sie weiter ihr Ziel verfolgt, die Ehe zu scheiden. Zur Begründung trägt sie vor, die Ehe der Parteien sei gescheitert. Der Antragsteller habe sie am 01.11.1999 geschlagen und sei danach für 3 Monate einfach untergetaucht. Sie sei nicht bereit, mit ihm wieder zusammenzuleben.
Die Antragstellerin beantragt,
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