I. Auf die Beschwerden der bisherigen Vormünder wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 27.02.2024 (
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 18.08.2014 (
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 18.08.2014 (
II. Damit ist die Vormundschaft durch Herrn A. beendet.
III. Von der Erhebung der Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
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