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2000
Sonstige
OLG
OLG Stuttgart
OLG Stuttgart - Beschluss vom 04.10.2000
8 W 590/99
Normen:
BGB
§
1804
§
1821
§
1908
;
Vorinstanzen:
LG Ravensburg, - Vorinstanzaktenzeichen
2 T 208/99
Genehmigung eines Hofübergabe-Vertrags durch Vormundschaftsgericht - Betreuung des Übergebers
OLG Stuttgart,
Beschluss
vom 04.10.2000
- Aktenzeichen 8 W 590/99
DRsp Nr. 2001/6919
Genehmigung eines Hofübergabe-Vertrags durch Vormundschaftsgericht - Betreuung des Übergebers
»Zur Genehmigung eines Hofübergabe-Vertrags durch das Vormundschaftsgericht im Falle der Betreuung des Übergebers.«
Normenkette:
BGB
§
1804
§
1821
§
1908
;
Vorinstanz: LG Ravensburg, - Vorinstanzaktenzeichen
2 T 208/99
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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