1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ettlingen vom 12.01.2024, Az.
Der Verfahrenswert wird in Abänderung des Beschlusses vom 28.11.2023 unter II. auf 409,41 € festgesetzt.
2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Ettlingen vom 12.01.2024, Az.
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