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2001
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluß vom 05.07.2001
25 WF 92/01
Normen:
ZPO
§
127
Abs.
2
S. 2 §
571
;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 893
OLGReport-Köln 2002, 52
Vorinstanzen:
AG Wipperfürth, vom 30.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen
6 F 12/01
Familienrecht und Verfahrensrecht: Abhilfeentscheidung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
OLG Köln,
Beschluß
vom 05.07.2001
- Aktenzeichen 25 WF 92/01
DRsp Nr. 2002/3037
Familienrecht und Verfahrensrecht: Abhilfeentscheidung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
Die Abhilfeentscheidung des Erstgerichts ist unter Würdigung des Vortrages in der Beschwerdeschrift zu begründen.
Normenkette:
ZPO
§
127
Abs.
2
S. 2 §
571
;
Gründe:
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