Die Erinnerung der Antragstellerin gegen die Kostenrechnungen vom 19.01.2024 und vom 02.02.2024 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Erinnerung gegen die Erhebung von Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens in einer Kindschaftssache nach Beschwerderücknahme.
Antragstellerin und Antragsgegner sind die Eltern des Kindes G., geb. 2007, das nach der Trennung bei der Mutter lebte. Es bestand gemeinsame elterliche Sorge.
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