Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Borken vom 21. September 2009 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; im Übrigen hat der Antragsgegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,-- € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die elterliche Sorge für die Kinder Felix, Michel und Tom Y.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|