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2002
Sonstige
OLG
OLG Brandenburg
OLG Brandenburg - Beschluss vom 02.01.2002
9 WF 174/01
Normen:
ZPO
§
127
Abs.
2
S. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1199
Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach Tod der antragstellenden Partei
OLG Brandenburg,
Beschluss
vom 02.01.2002
- Aktenzeichen 9 WF 174/01
DRsp Nr. 2005/13382
Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach Tod der antragstellenden Partei
»Durch den Tod der Partei wird ihre Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss gegenstandslos.«
Normenkette:
ZPO
§
127
Abs.
2
S. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1199
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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