I.
Die Parteien streiten um eine Nutzungsentschädigung für ein Einfamilienhaus.
Die Parteien sind seit dem 28.2.2001 rechtskräftig geschiedene Eheleute und jeweils zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks in S, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts N. Das Grundstück hat eine Grundstücksfläche von ca. 1.720 m2 und ist mit einem Einfamilienhaus bebaut.
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