I.
Die am 28.1.1976 geborene Antragstellerin und der am 27.5.1974 geborene Antragsgegner schlossen am 6.12.1996 die Ehe miteinander, aus der ein Sohn hervorgegangen ist,
R., geboren am 2.5.2000.
Die Parteien trennten sich am 19.6.2000. Seitdem lebt R. bei der Mutter.
Die Antragstellerin ist deutsche Staatsangehörige und Mitglied der evangelischen Kirche. Der Antragsgegner ist albanischer Staatsangehöriger und Moslem. Er verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland des Kreises S. vom 12.12.2001 (GA Bl. 73).
Die Antragstellerin hat beantragt, die Ehe der Parteien zu scheiden und die elterliche Sorge für R. auf sie allein zu übertragen.
Der Antragsgegner hat dem Scheidungsantrag zugestimmt und beantragt, den Antrag der Mutter auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge zurückzuweisen.
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