AG Pforzheim, vom 04.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen F 4/99
Die Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB umfasst nicht die Verpflichtung der Eltern, sich einer psychologisch-pädagogischen Beratung und Behandlung zu unterziehen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2003 - Aktenzeichen 20 WF 152/02
DRsp Nr. 2003/8551
Die Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB umfasst nicht die Verpflichtung der Eltern, sich einer psychologisch-pädagogischen Beratung und Behandlung zu unterziehen
»Die Gerichte sind nicht befugt, die Eltern zur Anbahnung eines Umgangs zu verpflichten, sich einer fachkundigen psychologisch - pädagogischen Beratung und Behandlung zu unterziehen.«