1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und zu 2 wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 26. Juli 2023 -
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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