BayObLG - Beschluss vom 14.03.2001
3Z BR 43/01
Normen:
BGB § 18556, § 13971908b;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 5812/00
AG Fürth XVII 328/98,

Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

BayObLG, Beschluss vom 14.03.2001 - Aktenzeichen 3Z BR 43/01

DRsp Nr. 2001/7860

Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

»1. Erweckt ein Bevollmächtigter erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit und kann die dadurch bedingte Vermögensgefährdung durch eine Vollmachtsüberwachungsbetreuung nicht ausreichend abgewendet werden, so kann ein Vollbetreuer bestellt werden.2. Zur Entlassung der Tochter der Betroffenen als Betreuerin und Bestellung eines Berufsbetreuers.«

Normenkette:

BGB § 18556, § 13971908b;

Gründe:

I.