Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 16. Dezember 2009 - 52 F 535/09 EAGS - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.
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