VG Kassel, vom 23.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 E 1977/05
Besoldung und Versorgung: auf die Kindererziehungszeit entfallendes Ruhegehalt, Berechnung, Kindererziehungszuschlag
VGH Hessen, Beschluss vom 16.07.2007 - Aktenzeichen 1 UZ 878/07
DRsp Nr. 2008/6731
Besoldung und Versorgung: auf die Kindererziehungszeit entfallendes Ruhegehalt, Berechnung, Kindererziehungszuschlag
»1. Das auf die Zeit der Kindererziehung entfallende Ruhegehalt i. S. v. § 50a Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ist pauschal nach dem Verhältnis der Kindererziehungszeit zur gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu berechnen.2. Eine Berechnung anhand des für die konkreten Monate der Kindererziehung anzuwendenden Steigerungssatzes steht mit Wortlaut und Sinn und Zweck der Regelung nicht in Einklang.«
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen der von dem Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO liegen nicht vor.
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