Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 19.12.2001 gegen den Beschluss des Familiengerichts Münster vom 17.12.2001 wird auf ihre Kosten nach einem Beschwerdewerte von 3.000 € zurückgewiesen.
Für die Beschwerde wird die Hälfte der vollen Gebühr erhoben, §
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