Beschränkung oder Entziehung des Unterhalts bei Vorliegen eines sittlichen Verschuldens einer minderjährigen Unterhaltsberechtigten
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.02.2003 - Aktenzeichen 10 UF 82/02
DRsp Nr. 2003/11412
Beschränkung oder Entziehung des Unterhalts bei Vorliegen eines sittlichen Verschuldens einer minderjährigen Unterhaltsberechtigten
1. Ist die Unterhaltsberechtigte minderjährig besteht auch nach Beginn des Mutterschutzes Unterhaltsanspruch gegenüber dem bisherigen Unterhaltspflichtigen (Vater der Unterhaltsberechtigten), sofern der vorrangig unterhaltspflichtige, in diesem Fall der Vater des Kindes der Unterhaltsberechtigten, durch Anerkennung oder gerichtlich noch nicht festgestellt ist. 2. Erhält die Unterhaltsberechtigte Erziehungsgeld und Sozialhilfe, ab Beginn des Mutterschutzes, mindert dies den Anspruch auf Unterhalt nicht, denn die Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten wird damit nicht beeinflusst.3. Eine Leistungsunfähigkeit durch Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen (Vater der Berechtigten) rechtfertigt keine Minderung des Unterhalts, auch das sittliche Verschulden im Sinne des § 1611BGB führt bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten nicht zur Minderung des Unterhalts.