Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Mayen vom 25.08.2011 teilweise abgeändert.
a.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den antragstellenden Landkreis 25.992,35 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 319,53 €, sowie Zinsen in Höhe von 5,12 % aus monatlich 450,10 € für die Zeit vom 17.11.2010 bis zum 31.12.2010 und aus monatlich 444,33 € für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 26.12.2011.
b. 2. 3. 4.
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