Auf die Beschwerden der Landwirtschaftlichen Alterskasse Niedersachsen-Bremen vom 23.11.2009 und der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover vom 09.12.2009 wird das am 21.10.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Halberstadt (Az.: 8 F 435/08) im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Nr. 2 bis 4 des Urteilstenors) abgeändert:
Vom Versicherungskonto der Antragstellerin Nr.: ... bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland werden auf das Versicherungskonto des Antragsgegners Nr.: ... bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Rentenanwartschaften von monatlich 13,01 Euro, bezogen auf den 31.10.2008, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte (Ost) umzurechnen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|