Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.4.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen abgeändert. Der Vergleich vom 19.5.1999 (Aktenzeichen: 20 F 868/98, Amtsgericht - Familiengericht - Siegen) wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten ab Juli 2011 keinen nachehelichen Unterhalt mehr schuldet.
Die Kosten des Rechtsstreits werden insgesamt gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um die Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs vom 19.5.1999, in dem der Kläger sich verpflichtet hatte, an die Beklagte nachehelichen Unterhalt von monatlich 1.000 DM (= 511,29 €) zu zahlen.
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