KG - Beschluss vom 18.07.2000
19 UF 2121/00
Normen:
BGB § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)373a
NJW-RR 2001, 1657

Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit im Falle der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Verlust der beamtenrechtlichen Versorgung des dadurch ausgleichsberechtigt gewordenen Ehegatten)

KG, Beschluss vom 18.07.2000 - Aktenzeichen 19 UF 2121/00

DRsp Nr. 2003/16192

Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit im Falle der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Verlust der beamtenrechtlichen Versorgung des dadurch ausgleichsberechtigt gewordenen Ehegatten)

»Führen fortgesetzte gegenüber dem Dienstherrn begangene Vermögensdelikte zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und damit verbunden zum Verlust der beamtentechtlichen Versorgungsanwartschaften des dadurch ausgleichsberechtigt gewordenen Ehegatten, vermag dies den Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu rechtfertigen.«

Normenkette:

BGB § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(166)373a
NJW-RR 2001, 1657